
Promotionsstudent in Tübingen (an der Fakultät für Philosophie und Geschichte) zu werden, ist nicht schwer: Die
Umschreibung ist offensichtlich jederzeit möglich und an keine festen Termine gebunden. Zuständig dafür ist das
Studentensekretariat. Voraussetzung ist die Immatrikulation – Achtung: Nach dem Examen kann man sich nicht automatisch am Terminal zurückmelden! Der Solidaritätsbeitrag wird zwar vorsichtshalber abgebucht

, aber die Rückmeldung ist nicht vollständig vollzogen.
Mitzubringen für die Umschreibung ist eine von der Fakultät ausgestellte Bescheinigung, daß man dort als Doktorand geführt wird. Ein Formular, mit dem man die Aufnahme in die Liste der Doktoranden der Fakultät beantragt, bekommt man beim
Dekanat. Das ausgefüllte Formular muß vom Doktorvater unterschrieben zurück zum Dekanat gebracht werden, wo dann die besagte Bescheinigung ausgestellt wird, die vom Studentensekretariat anerkannt wird.
Um sich als Doktorand ausweisen zu können, kann man beim Dekanat einen Doktorandenausweis bekommen, den man in jedem Semester abstempeln lassen muß. Erinnert ein bißchen an einen Schülerausweis und öffnet hoffentlich problemlos alle Bibliothekstüren dieser Welt.
Ein Promotionsstudium darf übrigens nur sechs Semester dauern. Die gültige Promotionsordnung gibt es online auf den Seiten des
Dekanats oder der
UB.
2008-02-08: Linkänderungen.
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